(Varro, PSR 3/2013, S. 113)
Im Rahmen der Beratungen zum Steuerabkommen Ö - FL wurden im StiftEG zwei neue Erhöhungstatbestände eingeführt, die ab dem 1. 1. 2014 in Kraft treten. Die Begründung für bzw die Notwendigkeit der Einführung dieser Tatbestände erscheine jedoch zweifelhaft. Insb der Zeitpunkt der Einführung erwecke den Anschein, dass die Bevorzugung österr und liechtensteinischer Stiftungen im Vordergrund stehe.