(Ludwig, FJ 10/2013, S. 323)
Der Autor befasst sich mit der UFS-Entscheidung vom 3. 4. 2013, RV/0002-I/11, wonach Vorwegbezüge im Rahmen von Arbeitsleistungen grundsätzlich bei der Gewinnverteilung anzuerkennen seien. Kritisch sei anzumerken, dass durch die Gestaltungsfreiheit in der steuerlichen Praxis Einkommensverlagerungen möglich seien, um steuerschonende Gestaltungen verwirklichen zu können.