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Die Gerichtsgebühr für Realteilungen nach TP 9 und den §§ 26, 26a GGG

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGÖStZ 2013/1014ÖStZ 2013, 562 Heft 23 v. 10.12.2013

(Beiser, SWK 28/2013, S. 1238)

Die Gebührenermäßigung ist vom Vorliegen einer Wertäquivalenz iSd § 3 Abs 2 GrEStG ebenso unabhängig wie vom Vorliegen einer nach dem UmgrStG begünstigten Realteilung. Der Formzwang des § 26a Abs 2 GGG ist jedoch zu beachten. Beiser stellt die Reichweite und die sachliche Rechtfertigung der Gebührenermäßigung für Realteilungen nach der GGG-Novelle dar.

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