(Renner, SWK 28/2013, S. 1232)
Nachdem UFS und EuGH die Frage bejaht hatten, dass Stromlieferungen ins Netz aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellen, sei nun auch der VwGH zu dieser Ansicht gelangt. Der Vorsteuerabzug aus der Errichtung sei daher zulässig.