(Beiser, ÖStZ 2013/848, S. 476)
Gehen Rechtsmittel ins Leere, weil die im Rechtszug bekämpften Bescheide als Nichtbescheide erklärt werden, stelle sich die Frage, wie die Effizienz des Rechtsschutzes im Sinn des Rechtsstaatsprinzips zu gewährleisten sei.