(Wiesner, RWZ 2013/67, S. 265)
Beim VwGH war ein Fall zur Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs 6 UmgrStG idF des AbgÄG 2001 anhängig. Auch wenn sich die Rechtslage inzwischen entscheidend geändert hat, geht der Autor doch auf die Probleme und Grundsätze der Entscheidung vom 25. 7. 2013, 2012/15/0004, näher ein und analysiert insbesondere die Rechtsentwicklung des § 9 Abs 6 UmgrStG.