(Ludwig, taxlex 8/2013, S. 295)
Das Urteil des EuGH zu Ioan Tatu hatte eine Änderung der Rechtsauslegung zur Folge, welche im Erlass des BMF vom 29. 5. 2013, BMF-010220/0133-IV/9/2013, Niederschlag gefunden habe. Im Beitrag wird dieser Erlass analysiert.