(Ludwig, FJ 9/2013, S. 290)
Der VwGH bestätigte mit Erk vom 30. 1. 2013, 2012/17/0469, dass die Neufassung des § 2 Abs 1 EnAbgVergG durch das BBG 2011, wodurch Dienstleistungsbetriebe von einer solchen Rückvergütung ausgeschlossen wurden, für Zeiträume ab 1. 2. 2011 wirksam wurde.Ludwiglegt den Sachverhalt, die rechtlichen Grundlagen und die Entscheidungsgründe dar.