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VwGH bestätigt das Inkrafttreten des EnergieabgabenvergütungsG idF BudBG '11 ab 1.2.2011

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage, WerbeabgabeÖStZ 2013/914ÖStZ 2013, 506 Heft 21 v. 14.11.2013

(Ludwig, FJ 9/2013, S. 290)

Der VwGH bestätigte mit Erk vom 30. 1. 2013, 2012/17/0469, dass die Neufassung des § 2 Abs 1 EnAbgVergG durch das BBG 2011, wodurch Dienstleistungsbetriebe von einer solchen Rückvergütung ausgeschlossen wurden, für Zeiträume ab 1. 2. 2011 wirksam wurde.Ludwiglegt den Sachverhalt, die rechtlichen Grundlagen und die Entscheidungsgründe dar.

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