(Pülzl, AFS 6/2013, S. 210)
Nach einleitenden Ausführungen zur Offenlegungs- und Anzeigeverpflichtung nach der Bundesabgabenordnung geht der Autor der Frage nach, ob die Aufnahme einer Vermietungstätigkeit iSd § 28 EStG der Anzeigepflicht nach § 120 Abs 1 erster Satz BAO unterliege.