(Novacek, FJ 9/2013, S. 291)
Das vom EuGH ausgesprochene Diskriminierungsverbot gem Art 2 des Freizügigkeitsabkommens EG/CH mit der Konsequenz der Anwendbarkeit des § 1 Abs 4 EStG auf in der Schweiz ansässige österr Staatsangehörige wirke nur unter der Voraussetzung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts iSd Abkommens und entsprechend der bis 21. 6. 1999 ergangenen diesbezüglichen EuGH-Rsp.