(Vögl, SWK 26/2013, S. 1162)
Die bundesrechtlichen Vorgaben für "Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten" sind in § 5 GSpG geregelt. Der Autor beleuchtet die jeweiligen Ausführungsgesetze der Länder näher, stellt dabei insbesondere die Abweichungen von der Bundesrahmenregelung dar und gibt kritische zusammenfassende Anmerkungen.