BAO: § 98 Abs 2
VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0105
Zur Frage, ob elektronisch zugestellte Dokumente (Bescheide) nach § 98 Abs 2 erster Satz BAO (idF Abgabensicherungsgesetz 2007) in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind und damit als zugestellt gelten, ist zwischen Abruf- und Empfangsproblemen zu unterscheiden.