(Puchinger, FJ 7-8/2013, S. 225)
Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 beabsichtigt der Gesetzgeber, die Anzahl der GmbH-Gründungen um 1.000 pro Jahr zu erhöhen. Der Artikel befasst sich mit der Senkung des Mindeststammkapitals für "alt" und "neu", den ertragsteuerlichen Auswirkungen der Kapitalsenkung sowie der Senkung der Gründungskosten.