(Blum, RdW 2013/491, S. 494)
Wird das Gewinnbezugsrecht in Form des Dividendenscheins getrennt vom Stammrecht veräußert, stelle sich die Frage, ob auf die iZm der Dividendenscheinveräußerung stattfindenden Zahlungen die Beteiligungsertragsbefreiung iSd § 10 Abs 1 KStG anwendbar ist. Dieser Frage wird im Rahmen des Beitrags - differenziert nach Ebene des Dividendenscheinveräußerers und des -erwerbers - nachgegangen.