(Ludwig, FJ 7-8/2013, S. 250)
Der UFS hat mit Entscheidung vom 9. 4. 2013, RV/0385-F/11, neuerlich betont, dass Studiumsaufwendungen, soweit sie mit steuerfreien Beihilfen nach dem StudienförderungsG in Zusammenhang stehen, gem § 20 Abs 2 EStG nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Ludwig setzt sich näher mit dieser Entscheidung auseinander.