(Prodinger, SWK 23-24/2013, S. 1013)
Beim Finanzierungsleasing haben sich für Vollamortisations- und Restwertleasingverträge bestimmte Zurechnungskriterien entwickelt. Der VwGH habe vor einiger Zeit seine bisherige Rechtsprechung zu den Zurechnungskriterien beim Restwertleasing bestätigt. Aus einer neuen Entscheidung lasse sich herauslesen, dass auch die bisherigen Kriterien beim Vollamortisationsvertrag weiter in Geltung sind.