(Schrenk, taxlex 11/2012, S. 477)
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Vor der Beschäftigung eines ausl Dienstnehmers sei zu prüfen, welche gesetzliche Regelung dies ermögliche; die Prüfung beginne bei der Frage, ob das AuslBG überhaupt anzuwenden sei oder nicht. Könne die Geltung nicht ausgeschlossen werden, führe die Prüfung direkt zur Übersichtstabelle über die Bewilligungsarten. Nur wenn eine dieser Bewilligungsarten auf einen Dienstnehmer zutreffe, sei eine legale Beschäftigung in Ö möglich.