(Ryda/Langheinrich, FJ 11/2012, S. 333)
Nach Darlegung der allgemeinen Bedeutung und Funktion der Absetzbeträge werden sie in Form von Einzelbetrachtungen erläutert. Dabei wird auch auf die Rsp des VwGH und die Entscheidungspraxis des UFS sowie auf die in der Verwaltungspraxis vertretenen Ansichten Bedacht genommen.