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Die Haftung von Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten, Notaren für die Abgabenschulden ihrer Mandanten nach § 9 Abs 2 BAO

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2013/25ÖStZ 2013, 28 Heft 1 und 2 v. 22.1.2013

(Ehrke-Rabel, ÖStZ 2012/983, S. 546)

Ehrke-Rabel widmet sich der Frage, inwieweit Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder sowie Rechtsanwalts- oder Wirtschaftstreuhandgesellschaften nach der BAO im Rahmen ihrer berufstypischen Rechtsbeziehung zum Mandanten zur Haftung für dessen Abgabenschulden herangezogen werden können.

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