(Gregori/Komarek, taxlex 8/2013, S. 316)
Der EuGH entschied in seinem Urteil in der Rs Thomas Fuchs (C-219/12 ), dass der Betrieb einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach oder neben einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und dem Steuerpflichtigen somit das Recht auf Vorsteuerabzug zustehe. Die Autoren stellen die Entscheidungsgründe des EuGH dar und zeigen erste damit verbundene Rechtsfolgen auf.