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EuGH bejaht Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2013/835ÖStZ 2013, 445 Heft 19 v. 8.10.2013

(Gregori/Komarek, taxlex 8/2013, S. 316)

Der EuGH entschied in seinem Urteil in der Rs Thomas Fuchs (C-219/12 ), dass der Betrieb einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach oder neben einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und dem Steuerpflichtigen somit das Recht auf Vorsteuerabzug zustehe. Die Autoren stellen die Entscheidungsgründe des EuGH dar und zeigen erste damit verbundene Rechtsfolgen auf.

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