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Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 - Insolvenzantragspflicht des "Mehrheitsgesellschafters"

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2013/830ÖStZ 2013, 444 Heft 19 v. 8.10.2013

(Trummer, ZIK 2013/182, S. 126)

Der Gesetzgeber senkte im Zuge des GesRÄG 2013 nicht nur das Mindeststammkapitalerfordernis bei der GmbH-Gründung auf 10.000 € und die Gründungskosten, sondern schuf in Form des neuen § 69 Abs 3a IO auch eine Insolvenzantragspflicht des Mehrheitsgesellschafters einer Kapitalgesellschaft im Falle der "Führungslosigkeit" der Gesellschaft.

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