(Knechtl, SWK 22/2013, S. 997)
Das Feststellungsverfahren solle dazu dienen, die Besteuerungsgrundlagen der Beteiligten an einer Mitunternehmerschaft in einem gesonderten Verfahren zu ermitteln. Insbesondere bei Publikumsgesellschaften und der damit verbundenen hohen Anzahl an Beteiligten könne dies zu einer langen Verfahrensdauer - verbunden mit hohen Kosten für Verwaltung und Beteiligte - führen.