(Petritz, SWI 8/2013, S. 341)
In der EAS 3315 habe das BMF festgehalten, dass steuerbefreite Gesellschaften nach Art 26 DBA Liechtenstein von der Abkommensanwendung ausgeschlossen seien und das Besteuerungsrecht bei Österreich verbleibe. Diese Ansicht werfe interessante Folgefragen auf.