Durch die Neuregelung des Pendlerpauschales und die zusätzliche Einführung des Pendlereuros mit dem Bundesgesetz BGBl I 2013/53 (siehe ÖStZ 2012/1078 und ÖStZ 2013/177), das Interpretationsspielräume offen lässt, wurde es notwendig, die Kriterien zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels genau festzulegen. Mit der am 19. September 2013 in BGBl I 2013/276 kundgemachten Pendlerverordnung, die im Vorfeld vom BMF einem Begutachtungsverfahren unterzogen worden war, wird der Verordnungsermächtigung in § 16 EStG entsprochen.