Die Thematik der Verschwiegenheitsverpflichtung der Wirtschaftstreuhänder gewinnt zusehends an Bedeutung. Sei es im Rahmen von gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Prozessen, Schadenersatzforderungen oder auch im Zuge von Überlegungen hinsichtlich legislativer Neuerungen. Zugleich erfreut sich das Instrument der Zession - man denke hier insb an den Fall des Factorings - zunehmender Beliebtheit. Der vorliegende Artikel zeigt den Wesenskern beider Themenbereiche auf und beleuchtet die Möglichkeit der Entbindung von der Verschwiegenheit durch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).