(Renner, SWK 20-21/2013, S. 935)
Nach der Generalanwältin des EuGH hat nunmehr auch der EuGH die Frage bejaht, ob Stromlieferungen ins Netz aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellen und damit das Recht auf Vorsteuerabzug begründen.