(Heller, ÖStZ 2013/562, S. 305)
Die Einführung des Binnenmarkts eröffnete eine neue Dimension der Umsatzsteuer. Waren es vorher übliche Steuerhinterziehungen mittels Schwarzumsätzen, entwickelte sich ab 1994 der Fall, in dem mittels vorgetäuschter Exporte angeblich hochwertiger Waren ein Vorsteuerbetrug begangen wurde. Erstmalig wurde für Österreich die Betrugsanfälligkeit des Mehrwertsteuersystems sichtbar.