(Kunisch, ZLB 4/2013, S. 75)
Im Zuge der Neuregelungen der Immobilienertragsteuer wurde die Befreiung im Fall einer Grundstücksübertragung wegen einer (drohenden) Enteignung auch auf den betrieblichen Bereich erweitert. Der Beitrag befasst sich mit der Befreiung im außerbetrieblichen und im betrieblichen Bereich sowie den Regelungen auf den Gebieten der Umsatzsteuer und der Grunderwerbsteuer.