(Schuster, SWK 16/2013, S. 748)
Nicht steuerbare Leistungen des Arbeitgebers nach § 26 EStG seien, auf Zahlungen des Arbeitgebers beschränkt. Auftraggeber und Auftragnehmer seien von diesem Privileg nicht erfasst, wie der UFS jüngst erneut bestätigt habe. Das habe wesentliche Konsequenzen bei Umqualifizierungen von Dienstverhältnissen.

