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Gemeinnützige Wohnbauträger in der Immobilienertragsteuer

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2013/583ÖStZ 2013, 368 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

(Beiser, SWK 13/2013, S. 646)

Gemeinnützige Wohnbauträger fallen unter die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht und werden somit von der ImmoESt nach § 21 Abs 3 Z 4 KStG erfasst. Grundstücksveräußerungen aus dem unentbehrlichen Hilfsbetrieb seien jedoch von der ImmoESt befreit.

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