EStG 1988: § 22 Z 1
VwGH 17. 4. 2013, 2012/13/0125
Die von zwei Verwertungsgesellschaften (AKM und Austro-Mechana) an einen (auch noch aktiv tätigen) Dirigenten und Komponisten bezahlten sog "Altersquoten" bilden bei diesem Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 22 Z 1 EStG. Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen, die darauf gerichtet sind, "in gesammelter Form" Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz geltend zu machen. Die Umverteilung der von diesen "eingesammelten" Urheberrechtsentgelte steht in einem - zumindest mittelbaren - Zusammenhang mit der auf deren Erzielung gerichteten Tätigkeit der Urheber (vgl VwGH 27. 3. 2002, 2000/13/0020).