(Eschig, ecolex 5/2013, S. 437)
Die Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 € sowie der darauf zu leistenden Mindestbareinlage auf 5.000 € und Erleichterungen bei der Gründung sollen zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich beitragen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich zur erhofften Steigerung von Neugründungen führen werden, könne bezweifelt werden.