(Fuchs, AFS 3/2013, S. 87)
Die Gruppenbesteuerung ermöglicht grundsätzlich eine raschere Verwertung von Verlusten; bei Auslandsverlusten ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachversteuerung vorgesehen. In den meisten Fällen handle es sich dabei um eine Steuerstundung und nicht um eine endgültige Begünstigung; allerdings stelle die zeitliche Dimension der Steuerstundung einen wichtigen betriebswirtschaftlichen Aspekt dar.