(Wenger, RWZ 2013/34, S. 118)
Wenger befasst sich mit der Entscheidung des OGH vom 31. 1. 2013, 6 Ob 100/126, wonach die Treuepflicht dem Gesellschafter ua verbieten könne, für die Ausschüttung des Bilanzgewinns zu stimmen, wenn die Interessen der Gesellschaft an der Thesaurierung die Interessen des Gesellschafters an der Ausschüttung massiv überwiegen, nämlich die Rücklagenbildung für die Überlebensfähigkeit der Gesellschaft erforderlich sei.