(Konwitschka/Perner, RWZ 2013/30, S. 107)
Der Begutachtungsentwurf zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 wurde am 22. 3. 2013 vom BMJ vorgelegt und soll mit 1. 7. 2013 in Kraft treten. Kernpunkt des GesRÄG 2013 ist die Reduktion des Mindeststammkapitals auf 10.000 € sowie der Gründungskosten für eine GmbH-Gründung. Damit soll eine deutliche Steigerung der Anzahl der GmbH-Neugründungen erreicht werden.