(Brugger, SWK 12/2013, S. 609)
Nach der VwGH-Rechtsprechung könne eine von einer Kapitalgesellschaft angeschaffte oder hergestellte Immobilie, die an einen Gesellschafter zu Wohnzwecken vermietet wird, der außerbetrieblichen Sphäre der Kapitalgesellschaft zuzuordnen sein. In den KStR 2013 würden diese Fälle nunmehr ohne Rückgriff auf die außerbetriebliche Sphäre gelöst.