(Zöchling, SWK 10/2013, S. 513)
Das Körperschaftsteuerrecht zähle zu den schnelllebigen Materien des österr Steuerrechts. Insbesondere in den letzten Jahren sei es zu vielen Änderungen gekommen. Wesentliche Anstöße für Änderungen seien auch von den Höchstgerichten gekommen, wie bspw die Fortentwicklung der Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG durch die Rechtsprechung des EuGH.