(Beiser, SWK 12/2013, S. 603)
Gunter Mayr kritisiert die Anwendung der fiktiven Anschaffungskosten nach § 30 Abs 4 EStG auf Grund und Boden im Fall einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG. Eine solche Auslegung sei im Licht des Gleichheitssatzes jedoch folgerichtig.