(Pinter/Dobida, SWK 11/2013, S. 589)
Seit 1. 1. 2013 sei bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten im Sinne des § 17 UStG zusätzliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug die Leistung der Zahlung. Die Autoren beleuchten, ob die Überrechnung der Vorsteuer im Regime der Ist-Besteuerung noch möglich ist.