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Legistisches und Dogmatisches zu den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes durch das 1. StabG 2012** Der Beitrag stellt die unwesentlich adaptierte schriftliche Version eines mit Fußnoten angereicherten Vortrags dar, den der Verfasser anlässlich des 22. Steuerrechtstages der österreichischen Finanzrechtsinstitute am 10. Mai 2013 in Pörtschach am Wörthersee gehalten hat.

Steuerrecht aktuellMMag. Dr. Peter Pülzl, MAS, LL.M.ÖStZ 2013/437ÖStZ 2013, 259 Heft 11 v. 10.6.2013

Mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, wurde ua die Optionsmöglichkeit in die Umsatzsteuerpflicht bei der Geschäftsraumvermietung eingeschränkt11Siehe § 6 Abs 2 letzter Unterabsatz UStG idF 1. StabG 2012. und die Vorsteuerkorrekturfrist für Grundstücke des Anlagevermögens generell auf 20 Jahre verlängert.22Siehe § 12 Abs 10 dritter und vierter Unterabsatz UStG idF 1. StabG 2012. Damit einhergehend wurden entsprechende Übergangsregelungen in Kraft gesetzt.33Siehe § 28 Abs 38 Z 1 ff UStG idF 1. StabG 2012. 44Insgesamt ist mit Rief festzuhalten, dass das Paket "keine Reform im Sinne einer systematischen Verbesserung und strukturellen Steuervereinfachung" darstellt (Der Wirtschaftstreuhänder 1/2012, 3). Zu Recht kritisch auch Kanduth-Kristen/Grün/Komarek, 1. Stabilitätsgesetz 2012 - Umsatzsteuerliche Änderungen bei Grundstücken, SWK 12/2012, 24 ff. Die Thematik ist trotz oder gerade wegen mehrerer seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung ergangener Informationsschreiben des BMF55BMF-Information vom April 2012 zu den umsatzsteuerlichen Änderungen durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 (BMF-Information zur Einschränkung der Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken bzw bei Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 sowie BMF-Information zur Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012), AFS 2012, 126 ff und SWK 13/2012, 675 ff, mit Anmerkungen Hendl/Pülzl; BMF-Information vom August 2012 zu FAQ - 1. Stabilitätsgesetz 2012, SWK 27/2012, 1167 ff, mit Anmerkungen Kanduth-Kristen/Komarek; Stellungnahme des BMF zu offenen umsatzsteuerrechtlichen Zweifelsfragen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zum 1. Stabilitätsgesetz 2012 (schriftliche Anfrage der KWT vom 7. 8. 2012) vom 17. 8. 2012, GZ BMF-010219/0192-VI/4/2012); BMF-Information vom 19. 12. 2012, GZ BMF-010219/0288-VI/4/2012, zur Errichtung von Gebäuden durch ausgegliederte Rechtsträger, RFG 2013, 24. sowie des Wartungserlasses 2012 der Umsatzsteuerrichtlinien66UStR 2000, Laufende Wartung 2012, AÖF 2013/42, ÖStZ 2013/135, 74 ff. unverändert brisant.

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