Nach Leitner/Urtz 1 und Gunter Mayr 2 sind § 5 EStG-Gewinnermittler von fiktiven Anschaffungskosten auf Grund und Boden nach § 30 Abs 4 EStG ausgeschlossen. Die Argumente für fiktive Anschaffungskosten nach § 30 Abs 4 EStG auch bei einer Gewinnerermittlung nach § 5 EStG werden den Ausführungen von Leitner/Urtz in ÖStZ 2013/344 gegenübergestellt.