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Vorsteuerabzug für untergeordnet privat genutzte Gebäudeteile

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2013/432ÖStZ 2013, 247 Heft 11 v. 10.6.2013

Jedenfalls nach der bis 2010 geltenden Rechtslage ist in Bezug auf beinahe zur Gänze für das Unternehmen verwendete Immobilien - was der Fall ist, wenn der privat genutzte räumliche Gebäudeanteil weniger als ca 20% des Gebäudes umfasst - der zum 1. 1. 1995 bestehenden Rechtsprechung entsprechend der Vorsteuerabzug auch für jene Privaträume zu gewähren.

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