EStG 1988: § 34 Abs 1
VwGH 19. 3. 2013, 2009/15/0176
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zur Zwangsläufigkeit der Bürgschaftsübernahme für nahe Angehörige besteht zwar keine über die rechtliche Verpflichtung hinausgehende sittliche Verpflichtung zur Tilgung von Schulden eines Angehörigen. Wie der VwGH im Erk vom 23. 5. 1996, 95/15/0018, ausgesprochen hat, kann sich eine solche aber - wie zB im Falle einer Kreditaufnahme für eine notwendige Operation - aus den besonderen Umständen ergeben, die zur Aufnahme der Schuld geführt haben.