EStG 1988: § 17 Abs 4 und 5
VwGH 19. 12. 2012, 2009/13/0036
Eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem § 17 Abs 4 EStG iV mit der Gastgewerbepauschalierungs-VO, BGBl II 1999/227 idF BGBl II 2003/634, bestand nur, wenn auch nicht freiwillig Bücher geführt wurden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG ermöglichten (dass Teile dieser VO mit Erk des VfGH vom 14. 3. 2012, V 113/11, als gesetzwidrig mit Ablauf des 31. 12. 2012 aufgehoben wurden, war für den Beschwerdefall, bei dem es sich um keinen Anlassfall für die Verordnungsaufhebung handelte, nicht von Bedeutung).