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Auflösungsabgabe - sonstige Sonderfälle

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2013/423ÖStZ 2013, 239 Heft 10 v. 22.5.2013

(Schramel, taxlex 3/2013, S. 118)

Wie bereits berichtet, hat der Dienstgeber bei Beendigung eines arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses eine Auflösungsabgabe in der Höhe von € 113 zu entrichten. Der Artikel behandelt Fälle, die dem Gesetzeswortlaut zufolge den Dienstgeber von der Verpflichtung zur Entrichtung der Auflösungsabgabe befreien.

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