(Schramel, taxlex 3/2013, S. 118)
Wie bereits berichtet, hat der Dienstgeber bei Beendigung eines arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses eine Auflösungsabgabe in der Höhe von € 113 zu entrichten. Der Artikel behandelt Fälle, die dem Gesetzeswortlaut zufolge den Dienstgeber von der Verpflichtung zur Entrichtung der Auflösungsabgabe befreien.