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Nicht wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer müssen nicht zwingend lohnsteuer-, DB-, KommSt- und ASVG-pflichtig sein!

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2013/418ÖStZ 2013, 239 Heft 10 v. 22.5.2013

(Sedlacek, SWK 7/2013, S. 372)

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