(Nowotny, RWZ 2013/27, S. 96)
In Fällen angeblich fehlerhafter Finanzberichterstattung werde die Tätigkeit des Abschlussprüfers oft kritisch betrachtet. Dazu gehöre auch der zeitliche Ablauf der Prüfung, der aus der Datierung des Jahresabschlusses, der Vollständigkeitserklärung und des Testates abgeleitet wird.