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Zinsenabzug für fremdfinanzierte Barentnahmen bei Zusammenschlüssen

ArtikelrundschauKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineÖStZ 2013/400ÖStZ 2013, 237 Heft 10 v. 22.5.2013

(Raab, SWK 7/2013, S. 400)

Beim Zusammenschluss gemäß Art IV UmgrStG seien Aufwandszinsen für rückbezogene fremdfinanzierte Barentnahmen, im Unterschied zu Einbringungen gemäß Art III UmgrStG, nur sehr eingeschränkt abzugsfähig. Der UFS bestätige in seiner E vom 24. 9. 2012, RV/0310-W/08, die bestehende Verwaltungspraxis in den UmgrStR.

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