(Prodinger, SWK 9/2013, S. 469)
Im Rahmen des neuen Tatbestands der privaten Grundstücksveräußerung und der damit zusammenhängenden Probleme würden die Rechtsnormen laufend geändert. Damit würden aber auch bestimmte Fragen, die das BMF vorab beantwortet hat, neu zu beurteilen sein und auch zu abweichenden Ergebnissen führen.