Durch das 1. Stabilitätsgesetz 20121 erfährt das UStG 1994 zwei wesentliche Änderungen: Einerseits wird die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie bei Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften zu verzichten, auf jene Fälle eingeschränkt, in denen der Leistungsempfänger (nahezu ausschließlich) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Andererseits wird der Vorsteuerberichtigungszeitraum für Grundstücke generell auf 20 Jahre verlängert.